Ambulant Betreutes Wohnen

Wir begleiten Menschen im ambulant betreuten Wohnen.

Der Vorteil dieser Wohnform: Sie leben dort, wo alle leben! In einem normalen Wohnumfeld! Eingebunden in Nachbarschaften und Freundschaften.

Wir bieten diese selbständige Wohnform für diejenigen an,
•    die alleine leben möchten,
•    als Paar leben möchten oder
•    in einer Gruppe als Wohngemeinschaft.

Dabei kann es sich auch um eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen handeln, die sich zusammengefunden haben und zusammen wohnen möchten.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie Hilfe brauchen.

Ziel des ambulant betreuten Wohnens ist es, Menschen mit Behinderung ein Leben in einem normalen Wohnumfeld zu ermöglichen. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden, eingebunden in Nachbarschaften und Freundschaften, gehört selbstverständlich dazu.

Wir bieten an, Menschen im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens zu begleiten. Egal, ob sie alleine leben möchten, als Paar oder in einer Gruppe. Die Betreuung in der eigenen Wohnung wird von fachlich geschulten Pädagogen und Haushaltskräften umgesetzt. Diese verstehen sich als Ansprechpartner in Fragen der alltäglichen Lebensgestaltung. Sie geben die Hilfen, die für ein Leben in der eigenen Wohnung notwendig sind. Sie vermitteln je nach individuellem Bedarf Kompetenzen, die die Alltags- und Lebensbewältigung erleichtern. Es kann sein, dass sie Kompetenzen fördern, die die eigenständige Führung eines Haushalts ermöglichen. Es kann ebenso sein, dass sie soziale Fähigkeiten fördern, die man benötigt, um Nachbarschaften und Freundschaften zu pflegen, mobil zu sein und seine Freizeit gemäß den eigenen Vorlieben zu gestalten.

Das Wohnkonzept des Trägers „Hilfen zur Selbsthilfe Behinderter“ berücksichtigt all dies. Dabei wird ein grundlegendes Ziel der Eingliederungshilfe verwirklicht: Menschen mit Behinderungen erhalten genau die Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die sie brauchen. Welche Hilfen die betreffende Person benötigt und in Anspruch nehmen will, wird nach einer Phase der Eingewöhnung und des Kennenlernens mit den Betroffenen vereinbart. Der persönliche Hilfebedarf wird in einem Hilfe- und Förderplan beschrieben. Seine konkrete Umsetzung wird regelmäßig überprüft.

Leistungen im ambulant betreuten Wohnen

Die grundlegende Zielsetzung Wohnassistenz ist im § 78 SGB IX Assistenzleistungen beschrieben.

Zu den Grundvoraussetzungen einer Aufnahme in das ambulant betreute Wohnen gehört der ausdrückliche und eigenständig geäußerte Wunsch des Menschen mit Behinderung, eine selbständige Wohn- und Lebensform zu verwirklichen. Es muss klar erkennbar sein, dass durch eigene Motivation dazu beigetragen wird, dieses Ziel zu erreichen und die entsprechende Unterstützung und Begleitung angenommen wird. Die Fähigkeit, selbständig Hilfestellung fordern zu können, gilt als weitere wichtige Voraussetzung für die Betreuung im ambulant betreuten Wohnen.

Leistungen des Trägers „Hilfen zur Selbsthilfe Behinderter e.V.“ im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens:

Assistenz für…

•    … die individuelle Grundversorgung,
•    … die alltägliche Lebensführung,
•    … die Gestaltung sozialer Beziehungen,
•    … die Förderung der emotionalen und psychischen Entwicklung,
•    … die Gesundheitsförderung und Erhaltung der Gesundheit,
•    … die unterstützende Hilfe im Bereich Arbeit und Tagesstruktur,
•    … die Förderung der Mobilität und Orientierung in eigener und fremder Umgebung,
•    … die Unterstützung bei der Anmietung, Ausstattung und Einrichtung der Wohnung.
•     … die Bewältigung von Konflikten, Krisen und schwierigen Lebensphasen
•     … die Bearbeitung behördlicher Angelegenheiten, Antragstellung, Durchsetzen von berechtigten Interessen
•     …  die Suche nach psychiatrischen und/oder psychotherapeutischen Hilfen

Bei Bedarf können Sie auch Leistungen des Pflegedienstes „Hilfen zur Selbsthilfe Behinderter e.V.“ in Anspruch nehmen. Durch eine enge Kooperation der Fachkräfte in den Bereichen Pädagogik und Pflege schaffen wir optimale Bedingungen für eine integrierte Wohnassistenz!

Guter Rat ist wichtig, aber nicht teuer! Vor der Entscheidung, ein ambulant betreutes Wohnform zu wählen, stehen oft viele Fragen und Zweifel. Da ist es wichtig, sich gut beraten zu lassen. An wen können sie sich wenden?

EUTB Grafschaft Bentheim
(Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)
Bahnhoftrasse 22a
48529 Nordhorn
Tel.: 0 59 21 – 819 36 90

Landkreis Grafschaft Bentheim
Abteilung Soziale Sicherung
Team Eingliederungshilfe

Ansprechpartner:
Barbara Tenfelde
Tel: 0 59 21 – 966 507
Van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

Verein Hilfen zur Selbsthilfe Behinderter e.V.
Fachteam Pädagogik

Ansprechpartner:
Frank Wischnewski
Tel: 0 59 21 – 99 333 10
Lingener Straße 35
48531 Nordhorn
wischnewski@hilfenzurselbsthilfe.de